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FORSTNUTZUNG

Die Forstwirtschaft wird in den Staatsforsten auf der Grundlage der für die Forstbezirke jeweils für zehn Jahre geltenden Forsteinrichtungsplänen geführt. Diese Pläne werden durch spezielle Einrichtungen, wie zum Beispiel das Forsteinrichtungs- und Forstvermessungsbüro (BULiGL) erstellt. Die Forsteinrichtungspläne werden nach den öffentlichen Umfragen durch den Umweltminister in Form einer Entscheidung bestätigt.

Die Waldeinrichtung ist ein Wirtschaftsgebiet, welches sich mit der gesellschaftlichen Nützlichkeit der Wälder und dem Erhalten ihrer Kontinuität  befasst. Sie verbindet die Leistungen und Kenntnisse aus dem Bereich der Waldbau, des Waldschutzes und des Waldnutzens als auch der Waldvermessung und aus dem Jagdwesen. Waldeinrichtung gründet sowohl auf den Natur- als auch Wirtschaftseigenschaften der Forstproduktion.